Ziele der Allianz Bau

Ziel der Allianz Bau ist es, die Vollzugstätigkeiten der Paritätischen Kommissionen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe branchenübergreifend und gesamtschweizerisch zu unterstützen, um die vorgesehenen Mindestarbeitsbedingungen wirkungsvoll durchzusetzen sowie darauf hinzuwirken, dass bei den Vergaben Firmen berücksichtigt werden, die sich an die Mindestarbeitsbedingungen halten.

Informationen zentralisieren

Zu diesem Zweck entwickelt und betreibt der Verein die Online-Plattform «Informationssystem Allianz Bau» (kurz ISAB), über die schweizweit Informationen für den sozialpartnerschaftlichen GAV-Vollzug im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe zentral zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen der regions-, branchen- und Vollzugsorgan-übergreifende Informationsaustausch verbessert und Synergien in der Prozessabwicklung realisiert werden.

Aufwand reduzieren

Die zentrale Datenhaltung erlaubt es, die Erfassungsaufwendungen sowohl für die Unternehmen/Arbeitgeber wie auch für die Paritätischen Kommissionen und weitere beteiligte Vollzugsorgane so gering wie möglich zu halten. Der Aufwand für Unternehmen/Arbeitgeber sowie die Vollzugsorgane wird durch dieses koordinierte Vorgehen sinken und überflüssige Mehrfachkontrollen werden vermieden.

Zugänglich machen

Gleichzeitig erhalten Vergabestellen, General- und Totalunternehmer wie auch private Bauherrschaften in einem zentralen System Zugang zu allen im Vergabeprozess relevanten Informationen rund um die GAV-Unterstellung und die GAV-Konformität eines potentiellen Auftragnehmers.

Warum ein schweiz­weites und branchen­über­greifendes System?

Effektive oder auch nur vermutete Lohndumpingfälle sind Auslöser vieler politischer Diskussionen und waren zudem Anlass für die Einführung einer Subunternehmerhaftung für das gesamte Baugewerbe (vgl. Entsendegesetz EntsG, Art. 5). Es besteht ein starkes Bedürfnis, dass Vergabeverfahren fair ablaufen und bei der Vergabe «korrekte» Unternehmer berücksichtigt werden. Mitbewerber, Erstunternehmer, General- und Totalunternehmer wie auch Bauherren wollen allesamt Gewähr dafür, dass die gesamtvertraglich geregelten minimalen Arbeitsbedingungen sowohl im Bauhaupt- wie auch im Ausbaugewerbe eingehalten werden. Denn nur so findet ein fairer Wettbewerb statt.

Geprägt von der hohen Dynamik in der Baubranche, der grossen Breite an verschiedenen allgemeinverbindlich erklärten GAV sowie der oftmals kantonalen oder gar regionalen Organisation der zuständigen Paritätischen Kommissionen ist es für Vollzugsorgane und Vergabestellen gleichermassen schwierig, umfassende, konsistente und einheitliche Informationen über Betriebe zu erhalten, die in den Zielbranchen aktiv sind.

Gleichzeitig verlangt ein Aktionsplan des Bundes, der sich mit dem Verbesserungsbedarf im Bereich der FlaM-Kontrollen beschäftigt, eine risikobasierte Strategie für die Arbeitsmarktbeobachtung und die Arbeitsmarktkontrollen. Dies wiederum bedingt, dass die Kontrolltätigkeiten in den einzelnen Regionen/Kantonen/Vollzugsorganen besser untereinander abgestimmt und koordiniert werden.