Mit dem GAV Decken- und Innenausbausysteme ist im Dezember 2019 die dritte Branche auf ISAB gestartet. Bereits haben auch erste Firmen in dieser Branche begonnen ihre Mitarbeiter zu erfassen und ISAB Cards bestellt. Über 4’800 ISAB Cards konnten in der Zwischenzeit ausgeliefert werden und sind auf den Baustellen im Einsatz.
Ab Anfang März 2020 ist für die Bestellung der ISAB Cards eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse und die Angabe der AHV-Lohnsumme erforderlich. Viele Firmen haben diese Angaben bereits geliefert, welche anschliessend von ISAB erfolgreich validiert werden konnten.

 

Unterstellte Firmen des GAV Decken- und Innenausbausysteme neu auf ISAB
Nach intensiver Vorbereitung und erfolgreichen Tests findet man nun auch alle unterstellten Betriebe des GAV Decken- und Innenausbausysteme auf ISAB. Erstmals wurden die Daten mit «baticontrol», einer Applikation, welche die Vollzugsorgane der GAV bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrolltätigkeit unterstützt, eingeliefert. Viele Branchen im Ausbaugewerbe werden nun auf die gleiche Schnittstelle zurückgreifen können, da sie ebenfalls baticontrol verwenden. ISAB freut sich, die dritte Branche auf der Plattform begrüssen zu dürfen.
Erste Bestellungen zeigen, dass auch in der Branche Decken- und Innenausbausysteme Interesse an der ISAB Card besteht. Diese Ausweiskarten für das Baugewerbe sollen die GAV-Konformität des Unternehmens unterstreichen und gleichzeitig die Kontrollen vor Ort vereinfachen.
Weitere Branchen werden in den nächsten Wochen zur ISAB-Plattform stossen, so dass auch ihre Firmen von den Vorteilen von ISAB profitieren können.

 

Obligatorische Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse unter Angabe der Lohnsumme
Im Sommer 2019 hat die ISAB Mitgliederversammlung diese neuen Voraussetzungen aufgrund von Forderungen der Sozialpartner verabschiedet. Dies wurde erfolgreich umgesetzt und ab dem 1. März 2020 wird die Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse unter Angabe der AHV-Lohnsumme für die Bestellung der ISAB Card obligatorisch sein.
Betroffene Firmen wurden diesbezüglich vor Weihnachten informiert und die erforderlichen Felder zur Erfassung der Angaben sind bereits auf die ISAB-Plattform aufgeschaltet. Somit konnten viele Firmen die Erfassung der erforderlichen Angaben bereits vornehmen.
ISAB will damit einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit leisten und erfüllt mit dieser Erweiterung ein berechtigtes Anliegen der Westschweizer Sozialpartner. Somit vereint ISAB Informationen zur GAV-Konformität und die Prävention gegen Schwarzarbeit in einer Karte. Der ISAB Vorstand ist überzeugt, dass damit die Verbreitung und Akzeptanz der ISAB Card rasch zunehmen wird.

 

Erfolgreicher Export der Mitarbeiterdaten aus Personalverwaltungssystem
Mit Unterstützung der ISAB Geschäftsstelle liefert nun ein erstes Personalverwaltungssystem das auf der Plattform für den Massenimport der Mitarbeiterdaten benötigte Excel. So gelang der Import von über 700 Mitarbeitern auf einen Schlag. Die ISAB Geschäftsstelle unterstützt Unternehmen und Anbieter von Personalverwaltungssystemen gerne bei der Erarbeitung solcher Lösungen.

 

Kontakt
Bei Fragen zu ISAB kontaktieren Sie uns per E-Mail info@isab-siac.ch oder per Telefon 044 461 13 08.

 

 

Mitglieder des Vereins ISAB (Stand: Januar 2020)

 

Arbeitgeberorganisationen: Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Holzbau Schweiz, EIT.swiss, Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV, AM Suisse, Verband der Personaldienstleister swissstaffing, Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen, Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband SGUV, Verband Schweizerischer Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme VSD, Schweizerischer Plattenverband SPV, Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband suissetec, Verband Schweizerischer Isolierfirmen Isolsuisse, Naturstein-Verband Schweiz (NVS).

 

Arbeitnehmerorganisationen: Gewerkschaft Unia, Gewerkschaft Syna, Baukader Schweiz.