Baustellen gehören zu jenen Arbeitsplätzen in der Schweiz, bei denen die Lohn- und Arbeitsbedingungen am häufigsten kontrolliert werden. Allein die paritätischen Kommissionen führen jedes Jahr 16’000 Kontrollen durch. Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) unterstützt die Kontrollen erfolgreich. ISAB hat seit dem Produktivstart am 17. April 2019 den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen in der ganzen Baubranche massgeblich verbessert und modernisiert. Was vor fünf Jahren mit dem Zusammentragen von Informationen zu rund 1‘000 Betrieben im Bauhauptgewerbe begonnen hat, hat sich inzwischen als wichtige und aussagekräftige Informationsplattform für die Durchsetzung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen etabliert. Aktuell führt ISAB gesicherte Informationen über erfolgte Kontrollen von mittlerweile mehr als 43‘000 Betrieben.
Firmen, welche die Mindestarbeitsbedingungen nicht einhalten, schaden allen korrekten Betrieben und ihren Mitarbeitenden und verzerren den fairen Wettbewerb. Baustellen gehören zu jenen Arbeitsplätzen in der Schweiz, bei denen das Risiko für Lohnunterbietungen hoch ist. Darum haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes den Paritätischen Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB) gegründet, dessen System seit April 2019 online ist.
Mit den drei Modulen ISAB-Portal, ISAB GAV-Bescheinigung und ISAB Card schafft ISAB die Voraussetzung, dass zum ersten Mal in der ganzen Schweiz branchen- und regionsübergreifend Informationen zur Verfügung stehen, welche Firmen welchem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, ob sie kontrolliert wurden und ob allfällig notwendige Nachzahlungen geleistet wurden.
In der Vergangenheit gab es zwar in mehreren Kantonen in der Romandie im Bauhaupt- und Teilen des Baunebengewerbes verschiedene Badge-Systeme. Was aber bisher gefehlt hat, ist eine nationale Lösung, die den Austausch regions- und branchenübergreifender Informationen ermöglicht. Diese ist in einer Bauwirtschaft, die immer mehr gesamtschweizerisch funktioniert, jedoch zentral und genau da setzt ISAB an.
Drei Grundpfeiler
Am 19. März 2019 wurde ISAB im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellt. Es wurde aufgezeigt, wie ISAB, die datenbankbasierte elektronische Plattform für das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, die Durchsetzung von allgemeinverbindlich erklärten (AVE) Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verbessern und modernisieren soll. Grundpfeiler von ISAB waren schon damals und sind auch noch heute das ISAB Portal, dessen Datenbasis auf den Vollzugsdaten der Kontrollorgane aufbaut und deshalb eine beispiellose Transparenz gewährleistet, die ISAB GAV-Bescheinigung, in welcher sich die Vertragsparteien auf einen einheitlichen Inhalt von effektiv bekannten Informationen aus erfolgten Kontrollen geeinigt haben, sowie die ISAB Card, mit dessen QR-Code es möglich ist, aktuelle GAV-Bescheinigungsinformationen direkt aus der ISAB-Datenbank sowie die Zugehörigkeit des Bauarbeitenden zu einer Unternehmung sowie dessen GAV-Konformität abzurufen.
Daten von 43‘000 Betrieben erfasst
ISAB ist im Verlauf dieser fünf Jahre sehr stark gewachsen. War ISAB am 17. April 2019 mit dem Einlesen der Unterstellungs- und Kontrollinformationen von knapp 1000 Betrieben aus dem Bauhauptgewerbe gestartet, konnte ISAB in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt werden. Nach und nach kamen praktisch alle Branchen, die sich auf der Baustelle bewegen, hinzu, zum Beispiel der Holzbau, die Elektrobranche, das Maler- und Gipsergewerbe, die Gebäudetechnik, die Metallbranche oder das Ausbaugewerbe Westschweiz. Aktuell sind die Informationen von 43‘000 Betrieben und Betriebsteilen auf ISAB geführt.
54‘000 Abrufe von ISAB GAV-Bescheinigungen
Auch die Wichtigkeit der ISAB GAV-Bescheinigung nahm in den vergangenen Jahren stark zu. Während im Jahre 2019 erst knapp 3‘300 Abrufe zu verzeichnen waren, konnte man bis im Februar 2024 insgesamt über 54‘000 Abrufe von ISAB-Bescheinigungen zählen. Die ISAB-Bescheinigung gewann insbesondere durch eine Anpassung der Entsendeverordnung und der dort festgehaltenen Bestimmungen zur Subunternehmerhaftung per Anfang 2023 weiter an Bedeutung. Mittels dieser Verordnungsanpassung und den ebenfalls Anfang 2023 veröffentlichten Empfehlungen der Expertengruppe des SECO wurde klar, dass eine Bescheinigung als Resultat einer von einem Vollzugsorgan durchgeführten Kontrolle eine andere Aussagekraft hat als eine Selbstdeklaration des Unternehmens. Die Expertengruppe folgerte daraus, dass dem Erstunternehmer für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Rahmen der Subunternehmerhaftung empfohlen wird, vom Subunternehmer eine GAV-Bescheinigung – und nicht etwa eine Selbstdeklaration – zu verlangen.
Mit diesen Erkenntnissen engagierten sich in den vergangenen Monaten der Trägerverein von ISAB sowie deren Sozialpartner, um die Wichtigkeit der ISAB GAV-Bescheinigung und somit insbesondere die höhere Aussagekraft als diejenige einer Selbstdeklaration auch bei der Auftragsvergabe von staatlichen und privaten Akteuren aufzuzeigen.
Zwei Westschweizer Kontrollsysteme integriert
Schliesslich konnten auch durch die ISAB Card wichtige Meilensteine gesetzt werden. Insbesondere in der Romandie hat die Bedeutung der ISAB Card zugenommen, da die beiden Westschweizer Kontrollsysteme CartePro und Carte Cerbère schrittweise in die ISAB-Struktur integriert oder abgelöst werden und das Gesamtsystem ISAB gleichzeitig vom Westschweizer Knowhow profitieren kann. Ebenso wird das Angebot der ISAB Card selbst in der nächsten Zeit ausgebaut. Vor allem die beabsichtigte Lösung, die ISAB Card mittels Apps digital und die mittlerweile bewerkstelligte Schnittstelle zu Baticontrol im Vollzug nutzen zu können, dürfte der ISAB Card zu weiterer praktischer Bedeutung verhelfen.
ISAB ist fünf Jahre nach dem Start des Portals nicht mehr aus der Vollzugswelt wegzudenken. Nichtsdestotrotz ist es das Bestreben von ISAB, auch in Zukunft weitere wichtige Entwicklungsschritte zu vollziehen, um dieser aussagekräftigen Plattform weiteres Gewicht verleihen und gegenüber den Nutzern der Plattform ihre Dienstleistungen weiter verbessern zu können.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht der Geschäftsführer von ISAB, Sascha Haltinner (Tel: 079/366’75’40; E-Mail: sascha.haltinner@isab-siac.ch), gerne zur Verfügung.
Mitglieder des Vereins ISAB
Arbeitgeberorganisationen: Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Holzbau Schweiz, EIT.swiss, Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV, AM Suisse, Verband der Personaldienstleister swissstaffing, Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen, Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband SGUV, Verband Schweizerischer Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme VSD, Schweizerischer Plattenverband SPV, Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband suissetec, Verband Schweizerischer Isolierfirmen Isolsuisse, Naturstein-Verband Schweiz (NVS), Vereinigung der Arbeitgeberverbände Ausbaugewerbe Westschweiz (UAP-SOR).
Arbeitnehmerorganisationen: Gewerkschaft Unia, Gewerkschaft Syna, Baukader Schweiz.